Regel 18: 
Fußfehler 

Während der Aufschlagbewegung, darf der Aufschläger nicht:


a. seine Stellung durch Gehen oder Laufen verändern, wobei geringfügige Bewegungen der Füße erlaubt sind, oder

b. die Grundlinie oder das Spielfeld mit einem Fuß berühren, oder
c. die Fläche außerhalb der gedachten Verlängerung der Seitenlinie mit einem Fuß berühren, oder
d. die gedachte Verlängerung des Mittelzeichens mit einem Fuß berühren


Verstößt der Aufschläger gegen diese Regel gilt dies als “Fußfehler”.


Fall 1: Darf der Aufschläger in einem Einzelspiel beim ‚Aufschlag hinter dem Teil der Grundlinie zwischen der Seitenlinie des Einzel- und der Seitenlinie des Doppelfeldes stehen?
Entscheidung: Nein.


Fall 2: Darf der Aufschläger während der Aufschlagbewegung mit einem Fuß oder beiden Füßen nicht den Boden berühren?
Entscheidung: Ja.

 

(ÖTV/ITF)

Diesen Artikel teilen
Rating
Rating
0 gefällt das 0 gefällt das nicht

Sie müssen eingeloggt sein, um bewerten zu können.