Regel 21: 
Spielbereitschaft 

Der Aufschläger darf erst aufschlagen, wenn der Rückschläger spielbereit ist. Jedoch hat der Rückschläger in einem angemessenen Tempo des Aufschlägers zu spielen und innerhalb einer angemessenen Zeit, in der der Aufschläger spielbereit ist, zum Rückschlag bereit zu sein.


Ein Rückschläger, der versucht, den aufgeschlagenen Ball zurückzuschlagen, gilt als spielbereit. Zeigt der Rückschläger an, dass er nicht bereit ist, darf ein Aufschlag nicht als Fehler gewertet werden.

(ÖTV/ITF)

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