Regel 22: 
Wiederholung des Aufschlags 

Der Aufschlag ist zu wiederholen, wenn:


a. der aufgeschlagene Ball das Netz, den Netzhalter oder die Netzeinfassung berührt und ansonsten gut ist; oder, nachdem er das Netz, den Netzhalter oder die Netzeinfassung berührt hat, den Rückschläger oder den Partner des Rückschlägers oder irgendetwas, was sie an sich tragen oder halten, trifft, bevor dieser den Boden berührt; oder


b. der Ball aufgeschlagen wird, obwohl der Rückschläger nicht spielbereit ist.


Ein zu wiederholender Aufschlags zählt nicht und der Aufschläger hat erneut aufzuschlagen; doch wird durch einen zu wiederholenden Aufschlag ein vorheriger Fehler nicht aufgehoben.

(ÖTV/ITF)

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