Grundsätzlich darf das Wettspiel ab dem Zeitpunkt des Spielbeginns (nachdem der erste Aufschlag des Wettspiels ins Spiel gebracht wurde) bis zur Beendigung des Wettspiels nicht unterbrochen werden.
a. Zwischen den Punkten sind höchstens zwanzig (20) Sekunden erlaubt. Wechseln die Spieler am Ende eines Spiels die Seiten, sind höchstens neunzig (90) Sekunden erlaubt. Nach dem ersten Spiel eines jeden Satzes und während eines Tie-Breaks darf das Spiel nicht unterbrochen werden und die Spieler müssen die Seiten ohne Pause wechseln. Nach Beendigung eines jeden Satzes gibt es eine Satzpause von höchstens einhundertundzwanzig (120) Sekunden.
Die maximal zulässige Zeit zählt ab dem Augenblick, in dem ein Punkt entschieden ist, und dauert bis der erste Aufschlag zum nächsten Punkt erfolgt ist.
Veranstalter von professionellen Circuits können bei der ITF eine Genehmigung auf Verlängerung der neunzig (90) Sekunden, die beim Seitenwechsel der Spieler nach Beendigung eines Spiels und der einhundertundzwanzig (120) Sekunden, die bei einer Satzpause erlaubt sind, beantragen.
b. Wenn aus Gründen, die außerhalb des Einflusses eines Spielers liegen, dessen Kleidung, Schuhwerk oder notwendige Ausrüstung (mit Ausnahme des Schlägers) kaputt geht oder ausgewechselt werden muss, kann dem Spieler eine angemessene zusätzliche Zeit gewährt werden, um das Problem zu beheben.
c. Keine zusätzliche Zeit darf zur Erholung gewährt werden. Einem Spieler mit behandelbaren medizinischen Beschwerden kann jedoch eine Behandlungspause von drei Minuten für die Behandlung dieser medizinischen Beschwerden gewährt werden. Auch eine begrenzte Anzahl von Toiletten- / Kleiderwechselpausen kann gewährt werden, wenn dies vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben wurde.
d. Veranstalter können eine Erholungspause von höchstens zehn (10) Minuten gewähren, wenn dies vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben wurde. Diese Erholungspause kann nach dem 3. Satz in einem Wettspiel über drei Gewinnsätze oder nach dem 2. Satz in einem Wettspiel über zwei Gewinnsätze genommen werden.
e. Die Einschlagzeit darf höchstens fünf (5) Minuten betragen, es sei denn, vom Veranstalter wird anderweitig entschieden.
(ÖTV/ITF)