Bälle, müssen, um nach den Tennisregeln der ITF zugelassen zu sein, den technischen Bestimmungen in Anhang I entsprechen.
Die International Tennis Federation entscheidet über die Frage, ob ein Ball oder Prototyp Anhang I entspricht oder anderweitig für das Spiel zugelassen oder nicht zugelassen wird. Eine solche Entscheidung kann auf Eigeninitiative der ITF oder auf Antrag einer jeden Partei mit einem begründeten Interesse daran, das sind Spieler, Ausrüster oder Nationale Verbände oder deren Mitglieder getroffen werden. Für solche Entscheidungen und Anträge gelten die entsprechenden Prüf- und Anhörungsverfahren der International Tennis Federation.
Veranstalter müssen vor Beginn der Veranstaltung folgendes bekannt geben:
a. Die Anzahl der Bälle im Spiel (2, 3, 4 oder 6).
b. Den Ballwechsel, falls vorgesehen.
Ballwechsel können erfolgen, entweder
a. nach einer vereinbarten ungeraden Zahl von Spielen; in diesem Fall findet der erste Ballwechsel zwei Spiele früher statt als für den Rest des Wettspiels, um das Einschlagen zu berücksichtigen. Ein Tie-Break zählt für den Ballwechsel als ein Spiel. Vor Beginn eines Tie-Breaks findet kein Ballwechsel statt. In diesem Fall wird der Ballwechsel bis zum Beginn des zweiten Spiels des nächsten Satzes verschoben, oder
b. zu Beginn eines Satzes.
Platzt während des Spiels ein Ball, ist der Punkt zu wiederholen.
Fall 1: Ist ein Ball am Ende eines Punktes weich, ist dann der Punkt zu wiederholen?
Entscheidung: Ist der Ball nur weich und nicht geplatzt, ist der Punkt nicht zu wiederholen.
Anmerkung: Jeder Ball, der bei einem Turnier, das nach den Tennisregeln gespielt wird, verwendet wird, muss auf der offiziellen von der ITF herausgegebenen Liste der zugelassenen Bälle stehen.
(ÖTV/ITF)