Schläger müssen, um zum Spiel nach den Tennisregeln der ITF zugelassen zu sein, den in Anhang II aufgeführten technischen Bestimmungen entsprechen.
Die International Tennis Federation entscheidet über die Frage, ob ein Schläger oder Prototyp dem Anhang II entspricht oder anderweitig für das Spiel zugelassen oder nicht zugelassen wird. Eine solche Entscheidung kann auf Eigeninitiative der ITF oder auf Antrag einer jeden Partei mit einem begründeten Interesse daran, das sind Spieler, Ausrüster, Nationale Verbände oder dessen Mitglieder, getroffen werden. Für solche Entscheidungen und Anträge gelten die entsprechenden Prüf- und Anhörungsverfahren der International Tennis Federation.
Fall 1: Ist mehr als ein Besaitungsmuster auf der Schlagfläche eines Schlägers erlaubt?
Entscheidung: Nein. Die Regel spricht von einem Muster (nicht Mustern) einander kreuzender Saiten (siehe Anhang II).
Fall 2: Gilt das Besaitungsmuster eines Schlägers als gleichmäßig und flach, wenn die Saiten mehr als eine Ebene bilden?
Entscheidung: Nein.
Fall 3: Dürfen Vorrichtungen zur Schwingungsdämpfung auf den Saiten eines Schlägers angebracht werden? Wenn ja, wo dürfen sie angebracht werden?
Entscheidung: Ja. Doch dürfen solche Vorrichtungen nur außerhalb des Musters der einander kreuzenden Saiten angebracht werden.
Fall 4: Während eines Punkts reißen einem Spieler die Saiten. Darf der Spieler mit diesem Schläger einen weiteren Punkt spielen?
Entscheidung: Ja, es sei denn, dies wurde durch die Veranstalter ausdrücklich untersagt.
Fall 5: Darf ein Spieler irgendwann während des Ballwechsels mehr als einen Schläger benützen?
Entscheidung: Nein.
Fall 6: Darf eine Batterie, die die Spieleigenschaften beeinflusst, in einen Schläger eingebaut werden?
Entscheidung: Nein. Eine Batterie ist untersagt, da sie eine Energiequelle ist, so wie Solarzellen und ähnliche Vorrichtungen.
(ÖTV/ITF)