Regel 9: 
Wahl der Seiten und des Aufschlags 

Die Seitenwahl und die Wahl, Aufschläger oder Rückschläger im ersten Spiel zu sein, muss vor Beginn des Einschlagens durch das Los entschieden werden. Der Spieler/das Doppelpaar, der/das das Los gewinnt, kann wählen:


a. Aufschläger oder Rückschläger im ersten Spiel des Wettspiels zu sein; in diesem Fall muss/müssen der/die Gegner die Seite des Spielfeldes für das erste Spiel des Wettspiels wählen; oder
b. die Seite des Spielfeldes für das erste Spiel des Wettspiels; in diesem Fall muss/müssen der/die Gegner wählen, ob er/sie Aufschläger oder Rückschläger für das erste Spiel des Wettspiels sein will/wollen; oder
c. vom Gegner/von den Gegnern zu verlangen, eine der oben genannten Entscheidungen zu treffen.


Fall 1: Haben beide Spieler/Doppelpaare Anspruch darauf, neu zu wählen, wenn das Einschlagen unterbrochen wurde und die Spieler den Platz verlassen haben?
Entscheidung: Ja. Das Ergebnis des ursprünglichen Losentscheids bleibt bestehen, doch dürfen beide Spieler/Doppelpaare neu wählen.

(ÖTV/ITF)

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