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Schließung von Sportstätten im ersten Lockdown war gesetzeswidrig

Der österreichische Verfassungsgerichtshof ist zur Erkenntnis gelangt, dass die Schließung der Sportstätten im ersten Lockdown nicht gesetzeskonform war.

von tennisnet.com
zuletzt bearbeitet: 19.03.2021, 20:54 Uhr

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Die Tennishallen hätten im Frühjahr 2020 nicht geschlossen werden dürfen
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