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Boris Becker nach Australien? Das wäre nix geworden...

Boris Becker wird Holger Rune bei den Australian Open nicht vor Ort in Melbourne betreuen. Aber wie freiwillig ist diese Konstellation? Hatte der vorbestrafte Ex-Häftling Becker überhaupt eine Wahl? Wohl kaum…

von Daniel Müksch
zuletzt bearbeitet: 13.01.2024, 14:40 Uhr

© Getty Images

Die Rechtfertigung von Boris Becker, warum er Holger Rune nicht vor Ort in Melbourne betreut, klang von Beginn an – sagen wir mal: eher gewollt. Sponsorentermine, TV-Verpflichtungen und sowieso: Man könne gar nicht das ganze Jahr mit einem Tennisprofi um die Welt reisen. So in etwa klingt die Erklärung von Boris Becker für seine Abwesenheit Down Under. Mal abgesehen davon, dass viele andere Trainer sehr wohl in der Lage sind, ihre Schützlinge das ganze Jahr direkt zu betreuen, unterscheidet Boris sich von den meisten anderen Trainern durch einen anderen entscheidenden Faktor: Die anderen Trainer saßen nicht im Gefängnis und wurden zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.

Boris auf den Spuren von Novak Djokovic

Mit diesem juristischen Gepäck ist es nämlich eigentlich unmöglich, in Australien einzureisen – wie sich unsere Redaktion von einem Anwalt bestätigen ließ. Beträgt eine Haftstrafe mehr als 12 Monate – egal ob abgesessen oder nicht – verweigert die Einwanderungsbehörde in Australien die Einreise. Die letzte Entscheidung trifft zwar immer der Immigration-Officer am Flughafen, aber die sind oft sogar noch strenger als die Beamten im Vorfeld.

So hätte Boris Becker das Schicksal seines Ex-Schützlings Novak Djokovic gedroht, der 2022 ja auch bereits am Flughafen in Australien angekommen war, dann aber nicht in das Land hineingelassen wurde. Der Rest dieses Justiz-Hickhacks ist bekannt. Auf dieses Szenario hatten wohl sowohl Boris Becker als auch der Rest des Teams von Holger Rune keine Lust.

Becker darf nur zu einem Grand-Slam-Turnier

Mit den verschlossenen Türen für ihn in Australien kann Becker nun bei drei von vier Grand-Slam-Turnieren seinen Spieler nicht vor Ort betreuen. Nach England – und damit nach Wimbledon – darf er unter keinen Umständen. Dort ist er schließlich verurteilt worden und nur abgeschoben worden, wenn er versichert, das Land für die Zeit der ausgesprochenen Haftstrafe nicht mehr zu betreten. In die USA durfte Becker bereits 2023 zu den US Open in New York wegen seiner Haftstrafe nicht einreisen. Damit bleiben nur die French Open als Grand Slam, bei dem er Rune begleiten darf.

Keine gute Quote für einen Coach, der gerne wieder ein Super-Coach werden würde.

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von Daniel Müksch

Samstag
13.01.2024, 15:30 Uhr
zuletzt bearbeitet: 13.01.2024, 14:40 Uhr

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