ITF reagiert: Ausschluss von Russland und Belarus

Der Konflikt in der Ukraine zieht weitere Konsequenzen nach sich. In einem offiziellen Statement gab die ITF den Ausschluss von Russland und Belarus bekannt.

von Dennis Heinemann
zuletzt bearbeitet: 02.03.2022, 10:14 Uhr

ITF-Präsident David Haggerty
ITF-Präsident David Haggerty

In dem Statement heißt es:

„Der Internationale Tennisverband (ITF) verurteilt die russische Invasion in der Ukraine und ihre Unterstützung durch Belarus. Zusätzlich zur Absage aller ITF-Veranstaltungen in diesen Ländern hat der ITF-Vorstand heute die sofortige Suspendierung der Russischen Tennisföderation (RTF) und der Tennisföderation Belarus (BTF) von der ITF-Mitgliedschaft und von der Teilnahme an internationalen ITF-Mannschaftswettbewerben bis auf Weiteres bekannt gegeben. Die ITF bleibt in engem Kontakt mit dem ukrainischen Tennisverband und zeigt sich solidarisch mit den Menschen in der Ukraine.“

Der Erklärung folgen unter dem Punkt „More Information“ Antworten auf diverse Fragen:

Was bedeutet „suspendiert“ als ITF-Mitgliedsland?

Keine Teilnahme an ITF-Mannschaftswettbewerben.

Kein Abstimmungsrecht auf der ITF-Hauptversammlung.

Bedeutet das, dass Tennisspieler:innen aus Russland und Belarus vom Wettbewerb ausgeschlossen sind?

Es ist ihnen nicht untersagt, als Einzelpersonen an den Touren teilzunehmen, solange sie nicht unter dem Namen oder der Flagge von Russland oder Belarus antreten.

Bis wann läuft die Sperre?

Die Suspendierung gilt auf unbestimmte Zeit, aber Russland und Belarus wurden von allen internationalen Mannschaftswettbewerben der ITF 2022 zurückgezogen oder sind nicht teilnahmeberechtigt.

An welchen Mannschaftswettbewerben werden sie nun nicht mehr teilnehmen?

Auf die letzte Frage liefert die ITF eine Auflistung aller Turniere, an denen Russland und Belarus nicht mehr teilnehmen dürfen.

In den sozialen Medien, wie hier auf dem Twitter-Account von Ben Rothenberg, macht zudem ein gemeinsames Statement aller Verbände die Runde.

von Dennis Heinemann

Dienstag
01.03.2022, 20:10 Uhr
zuletzt bearbeitet: 02.03.2022, 10:14 Uhr