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WTA: Millionen-Strafe für Wimbledon und den englischen Verband

Die WTA hat aufgrund des Ausschlusses russischer und belarussischer Tennisspielerinnen von den englischen Rasenturnieren eine Geldstrafe gegen den All England Lawn Tennis Club und den britischen Verband ausgesprochen.

von tennisnet.com
zuletzt bearbeitet: 04.07.2022, 11:12 Uhr

Dunkle Wolken über Wimbledon?
© Getty Images
Dunkle Wolken über Wimbledon?

Eines vorneweg: Es träfe keine Armenhäusler. Denn sowohl der britische Tennisverband (LTA) als auch der veranstaltende Club von Wimbledon, der All England Lawn Tennis Club (AELTC), schwimmen in Geld. Und somit könnten die 620.000.- Pfund (AELTC) und 207.000.- Pfund (LTA), die die WTA gegen die beiden Organisationen verhängt hat, eigentlich aus der Portokasse bezahlt werden. Dass dies aber geräuschlos und ohne weitere Folgen geschehen wird, ist sehr fraglich.

Zur Erinnerung: Die LTA und der AELTC hatten die russischen und belarussischen Profis aufgrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine von den diesjährigen Rasenturnieren etwa in Birmingham, Eastbourne, dem Londoner Queen´s Club und vor allem Wimbledon ausgeschlossen. Daraufhin hatten die ATP und die WTA beschlossen, für das Wimbledon-Turnier keine Punkte zu vergeben (für die anderen Events schon - denn da liefen parallel ja Events, bei denen Punkte gesammelt werden konnten).

Noch kein Kommentar der Bestraften

Dass der Ausschluss von Daniil Medvedev, Aryna Sabalenka und Co. auch aufgrund von politischem Druck zustande gekommen ist, steht wohl außer Frage. Weshalb sich auch die britische Kulturministerin Nadine Dorries als eine der ersten zur Strafe der WTA äußerte: „Seit Februar steht die überwältigende Mehrheit der Sportgemeinde zusammen, um gemeinsam Putins barbarische Aktionen in der Ukraine zu verurteilen. Bedauerlicherweise scheinen die internationalen Tennis-Organisationen in dieser Sache nicht mitzuziehen.“ Die LTA und Wimbledon sollten für ihre Entscheidung gelobt werden, so Dorries weiter, nicht bestraft.

Ein Einspruch gegen die Strafe kann übrigens erst erfolgen, wenn der gesamte Betrag bezahlt wurde. Der AELTC und die LTA haben den Vorgang bislang noch nicht kommentiert.

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Montag
04.07.2022, 15:48 Uhr
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