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Alexander Blockx erwägt Klage nach Verletzung beim Training

Beim Training auf der Nebenanlage von Roland Garros verletzte sich Alexander Blockx an einer Abdeckung am Platzende. Wie sein Trainer Ruben Bemelmans in einem Interview mit „The Athletic“ ankündigte, erwägt das Team um den belgischen Youngster eine Klage auf Schadenersatz.

von Dietmar Kaspar
zuletzt bearbeitet: 28.05.2026, 22:28 Uhr

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Nach seiner Verletzung beim Training mit folgendem Turnieraus erwägt Alexander Blockx eine Klage auf Schadenersatz gegen die Turnierveranstalter in Paris

An Tempo mangelte es abei den Schlägen auf der Anlage des Jean-Bouin Club, der während des Majors in Roland Garros aufgrund der nahen Lage als Trainingsanlage genutzt wird, bestimmt nicht, als Alexander Blockx mit Joao Fonseca in der Trainingseinheit der Youngster die Bälle hin und her kloppten. Doch die Übungseinheit fand ein jähes Ende, als sich der junge Belgier am Platzende an einer Abdeckung bei der Plane den Knöchel verletzte und im Anschluss sogar seine Zweitrunden-Partie gegen den Australier Alex de Minaur absagen musste.

Schon in seinem ersten Post bei Instagram stellte er die Notwendigkeit dieser Abdeckung in Frage, was auch sein Coach Ruben Bemelmans im Interview mit „The Athletic“ weiter ausführte: „Sind diese Abdeckungen im Jean-Bouin wirklich notwendig? Ich denke nicht. Dafür sollte eine andere Lösung gefunden werden, da die Plätze dort sehr eng sind. Hinter dem Court ist nicht viel Platz. Aus meiner Sicht sollten diese nicht am Boden angebracht werden.“

Wie der ehemalige Weltranglisten-84. ankündigte, erwägt das Team um den belgischen Shooting-Star juristische Schritte, um den Ausfall von Blockx für das weitere Turnier kompensiert zu bekommen. Schon 2017 ereilte mit David Goffin einem Landsmann dasselbe Schicksal. Nach einer Knöchelverletzung, die sich der ehemalige Weltranglisten-4. bei seinem Drittrunden-Match gegen den Argentinier Horacio Zeballos durch Rutschen in die Plane zugezogen hatte, musste er die Partie aufgeben und war für sechs Wochen aus dem Turnier-Betrieb genommen. Auch die deutsche Nachwuchshoffnung Ella Seidel kann diesbezüglich ein Lied singen, als sie sich im vergangenen Jahr bei ihrem Wimbledon-Hauptfelddebüt am Platzende an einem abschüssigen Gelände verletzte und die Begegnung gegen die Spanierin Bouzas Maneiro aufgeben musste.

Juristische Auseinandersetzungen mit Turnierveranstaltern sind bislang äußerst selten. Der bekannteste Fall diesbezüglich war die Kanadierin Eugenie Bouchard, die 2015 bei den US Open in einem Physio-Raum auf einer Flüssigkeit ausrutschte, eine Gehirnerschütterung erlitt und das Turnier nicht fortsetzen konnte. Damals einigte sie sich mit dem US-Verband außergerichtlich auf Schadenersatz.

Hier das Einzel-Tableau aus Roland Garros

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