Fall Bouchard: Beweise vernichtet?

Wegen eines Sturzes in der Umkleide der US Open 2015 musste Eugenie Bouchard aufgeben - und klagte im Anschluss gegen die USTA. Dieser wird nun vorgeworfen, Videobänder vernichtet zu haben.

von Florian Goosmann
zuletzt bearbeitet: 08.04.2017, 14:38 Uhr

Wie geht's weiter mit Eugenie Bouchard?

Eugenie Bouchard gegen den amerikanischen Tennisverband - seit den US Open 2015 ein langwieriges Thema. Rückblick: Bouchard stürzte am Abend ihres Drittrundensiegs gegen Dominka Cibulkova in der angeblich nassen Umkleidekabine, zog sich eine Gehirnerschütterung zu und fiel den Rest des Jahres aus. Auch danach klagte Genie immer noch über Probleme - und gleich auch gegen die USTA.

Nun kam ein Schriftstück an die Öffentlichkeit, in dem Bouchards Anwalt Benedict Morelli die USTA bezichtigt, Videoaufnahmen vernichtet zu haben - "trotz der vorherigen Aufforderung, diese Beweisstücke aufzuheben", wie es im Schreiben heißt.

Wie die Website tennis.life berichtet, habe Morelli bereits im Dezember ausgeführt, die USTA hätte behauptet, das Band sei nur 160 Tage aufgehoben worden, desweiteren gebe es keine Aufnahmen. Bei einem Verhör von WTA-Physiotherapeutin Eva Scheuermann hingegen sei klar geworden, dass es weitere Videoaufnahmen gegeben habe, die Bouchard in ihrer Klage unterstützt hätten.

Die USTA wies die Vorwürfe zurück: "Die USTA versichert, dass sie alle Dokumente, Videomaterial sowie weitere Unterlagen aufgehoben hat, die von Mr. Morelli verlangt worden sind, als Frau Bouchard die Klage angestrengt hatte. Weiterhin verfolgt die USTA die Beibehaltung ihres üblichen Vorgehens, die es unmöglich macht, weiteren Bitten nachzukommen, die mehr als 14 Monate nach der ursprünglichen Ankündigung kommen", zitiert Daniel Kaplan vom Sports Business Journal die Gegenseite. "Das USTA Billie Jean King National Tennis Center ist eine 43 Acre große Anlage mit vielen Kameras. Auch wenn es keine Kameras in den Umkleiden der Damen gibt, so hat die USTA alles getan, um Material aufzuheben, von dem sie vernünftigerweise ausgehen konnte, dass es für die Klage relevant sein könnte, sowie infolge der Bitte des Rechtsbeistandes, es aufzubewahren.

Eine Gerichtsverhandlung ist nicht vor dem Spätjahr 2017 zu erwarten.

Eugenie Bouchard im Steckbrief

von Florian Goosmann

Samstag
08.04.2017, 14:38 Uhr