Kurz abgeduscht, disqualifziert! Mats Rosenkranz mit unglücklicher Aktion beim Challenger
Der deutsche Tennisprofi Mats Rosenkranz wurde nach einer kurzen Duschen in der Satzpause beim Challenger im griechischen Hersonissos disqualifiziert. Das Vorgehen ist bitter, hat aber eine Vorgeschichte.
von Daniel Hofmann
zuletzt bearbeitet:
15.08.2025, 18:48 Uhr

Für Mats Rosenkranz sah nach dem ersten Satz beim Challenger in Hersonissos eigentlich alles positiv aus. Der gebürtige Essener sicherte sich die Satzführung mit einem 7:5 gegen seinen italienischen Gegner Pietro Fellin, das Viertelfinale war also nicht mehr weit. Doch was sich in der Satzpause ereignete, stellte den Ausgang des Matches auf den Kopf und das schneller als erwartet.
Rosenkranz verließ kurz den Court und erfrischte sich für ein paar Sekunden unter der Dusche. Pünktlich zum Ende der Satzpause kehrte der 26-Jährige auf den Court zurück. Zeitlich gab es also keine Schwierigkeiten. Doch ob rechtzeitig oder nicht, der Gang unter die Dusche ist verboten. Die ATP nimmt es mit dem sogenannten “Toiltet Break” sehr genau. Und das musste auch Rosenkranz erfahren, der umgehend disqualifiziert wurde.
Rosekranz kann die Regel nicht
Denn schon vor drei Jahren musste US-Profi Nicolas Moreno de Alboran die bittere Erfahrung machen, dass das Duschen nicht erlaubt ist. Auch wenn es nur ein paar Sekunden sind. Rosenkranz selbst sagte noch auf dem Court, dass ihm diese Regel nicht bekannt war.
Schnell wurden Erinnerungen wach an die langen Pausen zwischen den Sätzen, die u.a. Stefanos Tsitsipas bei großen Turnieren genommen hat. Der Grieche ist einer der Gründe, warum die Verbände die Regeln bei diesen Unterbrechungen so strikt verschärft haben.
Mats Rosenkranz dürfte diese Regel nun stets präsent haben. Und vielleicht den einen oder anderen Kollegen rechtzeitig warnen können, damit nach der kalten Dusche nicht direkt die nächste kalte Dusche folgt.
