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"Übernehme freiwillig Verantwortung für Krankheit oder Tod" - US-Open-Klausel sorgt für Aufsehen

Die Vorbereitungen auf die US Open (31. August bis 13. September 2020) laufen auf Hochtouren. Nun ist auf Twitter eine Verzichtsvereinbarung bezüglich eventueller Klagen aufgetaucht.

von Florian Goosmann
zuletzt bearbeitet: 09.08.2020, 17:33 Uhr

Im Juni soll die Entscheidung fallen, ob die US Open 2020 planmäßig stattfinden können.
Im Juni soll die Entscheidung fallen, ob die US Open 2020 planmäßig stattfinden können.

Der US-amerikanische Tennisverband unternimmt so ziemlich alles, um die US Open 2020 corona-sicher zu machen. Die aktuelle Vorschriftenlage, unter anderem: Ein Spielerhotel für die Teilnehmer und ihr (limitiertes) Begleittross, keine Zuschauer auf der Anlage des Billie Jean Tennis Centers sowie regelmäßige Tests und "Social Distancing", wo es nur geht./

Klar ist jedoch auch, dass man sich von eventuellen Schadensersatzansprüchen fernhalten möchte - sollte es allen Vorkehrungen zum Trotz dennoch zu COVID-19-Infektionen kommen. Eine entsprechende Verzichtserklärung, die offenbar von den Spielern unterschrieben werden soll, ist nun auf Twitter aufgetaucht - und sorgt für ein genaues Hinschauen.

Unter anderem wird hierin ausgeführt, man müsse sich allen Gefahren bewusst sein, wenn man die Einrichtungen rund um das USTA National Tennis Center betrete, ebenso auf dem Weg dorthin. Und verpflichte sich, alle Gesundheits- und Sicherheitsvorgaben einzuhalten, sowohl die des Verbandes, als auch die staatlichen und lokalen Vorgaben.

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Ebenso müsse man sich der Risiken bewusst sein, die sich aus der Pandemie ergäben - von persönlicher Ansteckung, als auch der von anderen. "Ich übernehme freiwillig die volle Verantwortung für alle Risiken (...), inklusive ernsthafter Erkrankung, Verletzung oder Tod, die ich erleide oder andere, die mit mir als Folge meiner Anwesenheit in den Einrichtungen in Kontakt kommen", heißt es zudem - gefolgt von einem Verzicht ("in vollstem Umfang, der rechtlich möglich ist") darauf, alle aufgeführten beteiligten Organisationen zu verklagen.

Außerdem: "Mir ist klar, dass dies eine Haftungsverzichtserklärung ist und stimme zu, dass diese für immer gültig ist."

Einige Spieler und Beteiligte haben die Erklärung bereits auf Twitter geteilt. Doppelspezialist Wesley Koolhof kommentierte: "Vielleicht sollte ich von nun an damit beginnen, mehr Verzichtserklärungen durchzulesen."

Klage gegen die US Open - da war doch was...

Die US Open waren erst in den vergangenen Jahren an einem Gerichtsprozess beteiligt: Genie Bouchard war 2015 in der Umkleide auf Flüssigseife ausgerutscht, hatte sich eine Gehirnerschütterung zugezogen und musste ihr Achtelfinalmatch gegen die spätere Finalistin Roberta Vinci daraufhin absagen. Auch in der Folge war Bouchard mehrfach ausgefallen. Dem US-Verband wurde unter anderem vorgeworfen, Videoaufnahmen als Beweismittel vernichtet zu haben.

Die Geschichte endete 2018 mit einer Einigung, über die Höhe der finanziellen Entschädigung wurde nichts offiziell. Sie soll jedoch mindestens im mittleren, einstelligen Millionenbereich gelegen haben.

von Florian Goosmann

Sonntag
09.08.2020, 18:36 Uhr
zuletzt bearbeitet: 09.08.2020, 17:33 Uhr