ATP Miami: Stefanos Tsitsipas nach Bubble-Ausbruch mit Strafe belegt
Stefanos Tsitsipas und sein Vater sind in Miami offenbar aus der Bubble ausgebrochen. Eine Strafe folge direkt - warum Tsitsipas nicht vom Turnier ausgeschlossen wurde, bleibt offen.
von Florian Goosmann
zuletzt bearbeitet:
03.04.2021, 17:56 Uhr

Die Miami Open - sie liefen für Stefanos Tsitsipas alles in allem enttäuschend. Nach der Absage der Big 3 war er nach Daniil Medvedev an Position zwei gesetzt ins Rennen gegangen, gegen den späteren Finalisten Hubert Hurkacz verlor er am Ende im Viertelfinale mit 6:2, 3:6, 4:6, trotz eines frühen Breaks in Durchgang zwei und der Chance auf ein 3:0 mit Doppelbreak. Zwei 40:0-Spiele gab Tsitsipas bei eigenem Aufschlag noch ab und flog nach einer somit vermeidbaren Niederlage raus.
Der erste 1000er-Titel bleibt somit für Tsitsipas noch offen. "Sehr gestresst" sei er gewesen, konstatierte er nach seinem Ausscheiden. „Ich habe gespürt, dass dies meine große Chance ist. Ich habe mich ganz gut geschlagen, aber da wäre viel mehr drin gewesen.“
Tsitsipas: Strafzahlung statt Turnierausschluss
Dabei hatte Tsitsipas offenbar noch Glück gehabt, nicht anderweitig aus dem Turnier geflogen zu sein. Denn wie die Seite opencourt.ca berichtet, haben Tsitsipas und sein Vater die Miami-Spielerbubble verbotenerweise verlassen - eine Strafe von 7.500 US-Dollar folgte umgehend, wie die ATP bestätigte.
Dabei hätte Tsitsipas eigentlich vom Turnier ausgeschlossen werden müssen, denn so schreibt es die ATP vor: Aufenthalte und Mahlzeiten sollten nur auf dem Turniergelände erfolgen - oder dem Spielerhotel. "Wird das nicht eingehalten, wird der Spieler mit einer Strafe belegt und vom Turnier ausgeschlossen", heißt es laut ATP-Protokoll.
Die Strafzahlung von 7.500 US-Dollar - für Tsitsipas eher Peanuts. Mit seinem Viertelfinaleinzug hat er alleine 61.000 US-Dollar eingenommen.
Laut Informationen von opencourt.ca soll auch eine weitere Gruppe an Spielern ausgebrochen - zu einem Ausflug in den Lebensmittelladen Whole Foods. Einzelheiten wurden hierüber bislang nicht bekannt.