Hamburg lockert Corona-Regeln: Bis zu 2.300 Zuschauer am Rothenbaum

Das hochkarätig besetzte Tennisturnier am Hamburger Rothenbaum (19. bis 27. September) darf vor bis zu 2.300 Zuschauern stattfinden.

von SID
zuletzt bearbeitet: 09.09.2020, 11:13 Uhr

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Eine entsprechende Genehmigung erhielten die Veranstalter am Dienstag von der Behörde für Inneres und Sport. Das traditionsreiche ATP-Turnier profitiert von einer neuen Regelung in der Hansestadt, die ab dem 10. September unter engen Voraussetzungen wieder Stadionveranstaltungen unter freiem Himmel mit mehr als 1.000 Personen genehmigt.

"Das traditionsreiche Tennisturnier am Rothenbaum wird die erste Sportveranstaltung mit einer größeren Zuschauerzahl in Hamburg sein. Ich freue mich, dass wir in diesem Fall über die Grenze von 1.000 Besuchern hinausgehen können", sagte Hamburgs Sportsenator Andy Grote am Dienstag: "Die heute vom Senat getroffene Entscheidung ist ein wichtiges Signal. Wir konnten einen weiteren Schritt hin in Richtung Normalität im Sport tun – besonnen und verantwortungsvoll."

Die Genehmigung von mehr als 1.000 Zuschauern bei Sportveranstaltungen im Freien ist der neuen Verordnung nach in Einzelfällen künftig möglich, wenn das Event an einem Veranstaltungsort ohne geschlossene Dachkonstruktion mit möglichst mehr als 10.000 festen Sitzplätzen stattfindet. Zudem muss der Veranstaltungsort über gesicherte Zu- und Abgänge sowie eine unbegrenzte Frischluftzufuhr verfügen. Es gilt ein Alkoholverbot.

Hamburg-Turnier in der Woche vor French Open

Die 114. Auflage des Sandplatz-Klassikers war wegen der Corona-Pandemie von Juli in den September verschoben worden und findet nun in der Vorwoche der French Open statt. Das Turnier der ATP-500er-Serie wartet in diesem Jahr mit einem erstklassigen Teilnehmerfeld auf. Neben fünf Top-10-Spielern haben weitere sieben Profis aus den Top 20 gemeldet. Deutschlands Nummer eins Alexander Zverev ist nicht darunter.

Parallel zu den neuen Regelungen in der Hansestadt hat eine Arbeitsgruppe auf Ebene der Chefs der Staats- und Senatskanzleien ihre Arbeit aufgenommen, die sich mit dem einheitlichen Umgang mit Zuschauern bei bundesweiten Sportveranstaltungen beschäftigt. Sie soll bis Ende Oktober einen Vorschlag vorlegen.

von SID

Mittwoch
09.09.2020, 09:35 Uhr
zuletzt bearbeitet: 09.09.2020, 11:13 Uhr